SRH University

Ethikkommission

Gemeinsame Ethikkommission der SRH University und der Pädagogischen Hochschule Heidelberg

Die SRH University und die Pädagogische Hochschule Heidelberg haben eine gemeinsame Ethikkommission eingerichtet. Sie ist paritätisch aus Mitgliedern beider Hochschulen besetzt. Hierdurch fließen die Expertisen beider Hochschulen in die Kommission ein, und die Unabhängigkeit bei Ethikvoten wird durch die externe Perspektive der jeweils anderen Hochschule erhöht.

Den Vorsitz führte in den in den Jahren 2023 und 2024 Prof. Dr. Alexander Siegmund (Prorektor für Forschung, Nachhaltigkeit und Digitalisierung | PH Heidelberg). Für die Jahre 2025 und 2026 hat ihn Prof. Dr. Claudia Luck-Sikorski (Vice-Rector | SRH University Research and Transfer) inne.

Die Geschäftsordnung der Ethikkommission, das Antragsformular und weitere Vorlagen für die Durchführung von Studien finden Sie auf der rechten Seite im Download-Bereich.

Bitte beachten Sie, dass nur Forschungsvorhaben von der Ethikkommission begutachtet werden. Unter Forschungsvorhaben i. S. d. Geschäftsordnung fallen Forschungsarbeiten von Forscher:innen sowie Promovierten, die nicht genuin auf Abschlussarbeiten beruhen.

Promovierende können Anträge nur über ihre Betreuungsperson stellen, aber als Mitantragsteller:in auftreten. Studierende sind in ethischen Fragen zu wissenschaftlichen Arbeiten nicht selbst antragsberechtigt und können nur in Ausnahmefällen einen Rat über eine Betreuerin oder einen Betreuer einholen. Nähere Informationen hierzu finden Sie in der Geschäftsordnung der gemeinsamen Ethikkommission unter § 3 (4).

Ethische Selbstüberprüfung

Die gemeinsame Ethikkommission unterstützt und erleichtert die ethische Beurteilung von Forschungsvorhaben durch die Forschenden.

Zukünftig können Wissenschaftler:innen der SRH University und der Pädagogischen Hochschule Heidelberg mit Hilfe der ethischen Selbstüberprüfung geplante Forschungsvorhaben zuerst selbstständig auf ethische Aspekte reflektieren. Somit kann möglicherweise von der Einreichung eines Ethikantrags bei der Ethikkommission abgesehen werden, zumal nicht alle Forschungsvorhaben einer ethischen Begutachtung durch eine Kommission bedürfen. In vielen Fällen kann ein Vorhaben durch die Forschenden selbst, aber auch in Kommunikation mit entsprechenden Peers als forschungsethisch unbedenklich eingestuft, und somit Zeit und Arbeit eingespart werden.

Dabei ist die forschungsethische Reflexion stets kontextbezogen und komplex zu verstehen. Der zur Verfügung gestellte Fragebogen dient der Orientierung und unterstützt die Forschenden während des Reflexionsprozesses. Das Ergebnis der Reflexion soll den Wissenschaftler:innen aufzeigen, ob eine Prüfung durch die Kommission angezeigt ist oder nicht, denn die ethische Selbstprüfung stellt kein Votum durch die Ethikkommission dar.

Gegebenenfalls können Sie sich auch bei Ihrem Fördermittelgeber erkundigen, ob eine ethische Selbstüberprüfung des Forschungsvorhabens ausreichend ist (bspw. zur Publikation der Ergebnisse bei Verlagen).

Die ethische Selbstüberprüfung sowie die Bestätigung der Selbstüberprüfung finden Sie auf der rechten Seite im Download-Bereich.

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