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Erasmus+ für dein Auslandspraktikum

Du bist an der SRH Hochschule Heidelberg immatrikuliert, hast ein Praktikum innerhalb Europas gefunden und hast bei Beginn deines geplanten Auslandspraktikums mindestens ein Studienjahr abgeschlossen? Dann kannst du dich für das Erasmus+ Förderprogramm bewerben.

Dein Mobilitätszuschuss
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Dein Mobilitätszuschuss

Förderhöhe 2023/24

Die Erasmus+ Mobilitätszuschüsse richten sich nach der Dauer deines Praktikums und der Ländergruppe. Gefördert werden mind. 2, max. 12 Monate an einer europäischen Gasteinrichtung. Du erhältst die Erasmus+ Förderung in 2 Raten, 70 % kurz vor deiner Abreise, 30 % nach deiner Rückkehr nach Erledigung aller Formalitäten:

Ländergruppe 1 – EUR 750/Monat für Praktika in Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
Ländergruppe 2 – EUR 690/Monat für Praktika in Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
Ländergruppe 3 – EUR 640/Monat für Praktika in Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Republik Nordmazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn.
Praktika in UK werden nicht mehr gefördert!

Neu: Top-ups (Zuschusserhöhungen) für bestimmte Studierende:
Folgende Top-ups gibt es für Studierende, die:

  • „Grün reisen“ (Reise per Bahn/Bus oder Fahrgemeinschaft anstatt Flug). Dafür gibt es ein einmaliges Top-up von 50 EUR (Formular „Ehrenwörtliche Erklärung zum grünen Reisen mit einreichen!).
  • mit Kind ins Ausland gehen – Top-up 250 €/Monat
  • einen festgestellten GdB von min. 20 oder eine chronische Erkrankung haben, aus der ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland hervorgeht (Nachweis erforderlich!) – Top-up 250 €/Monat oder es kann im Rahmen eines „Langantrages“ die Bezuschussung der realen zusätzlichen Kosten der Auslandsmobilität mit bis zu 15.000 € pro Semester erfolgen.
  • Studierende und Graduierte aus einem nicht-akademischen Elternhaus (Erstakademiker:innen, d.h. kein Elternteil hat jemals studiert) und erwerbstätige Studierende (Formular „Ehrenwörtliche Erklärung fewer opportunities“ anbei mit einreichen!) – Top-up 250 €/Monat

Die genannten Beträge sind ohne Gewähr!

Informationen zum Ablauf

So reichst du die richtigen Unterlagen ein

Vor deinem Auslandspraktikum

Sobald du den Praktikumsvertrag in der Tasche hast, kümmere dich um folgende Dokumente und reiche diese beim International Office bei der Erasmus+ Hochschulkoordinatorin Iris Ulbrich ein, danach wird binnen max. 4 Wochen die 1. Rate überwiesen. 

  • Erasmus+ Learning Agreement for traineeships before the mobility (mit folgenden 3 Unterschriften: Praktikumskoordinator:in deiner Fakultät, Praktikumskoordinator:in Gasteinrichtung, deine Unterschrift)
  • Erasmus+ Grant Agreement (Zuwendungsvertrag mit deinen Daten, Kontonummer und genauem Aufenthaltszeitraum)
  • Versicherungserklärung ausgefüllt und unterschrieben

Kümmere dich um Kranken- Haftpflicht- und Unfallversicherung, denn diese sind Pflicht bei einem Auslandspraktikum. Bei Fragen kannst du dich ans International Office wenden. Wir empfehlen die Kombiversicherung des DAAD, die nahezu alle erdenklichen Risiken abdeckt. Damit bist du auf der sicheren Seite!

Nach Beginn deines Auslandspraktikums

  • Wenn sich bei deinem Praktikum nochmal was ändert, schick‘ das Erasmus+ Learning Agreement for traineeships during the mobility mit der Unterschrift deiner Gasteinrichtung ans International Office.
  • Erasmus+ confirmation letter of Traineeship: Lass' dir in der letzten Woche an der Gasteinrichtung deinen Aufenthalt bestätigen.

Nach Beendigung deines Auslandspraktikums

  • Schicke den Erasmus+ confirmation traineeship an die Erasmus+ Hochschulkoordinatorin Iris Ulbrich. 
  • Fülle den „EU-Survey“ (Abschlussfragebogen) aus, sobald du die E-Mail-Anfrage dafür bekommen hast.

Bitte beachte, dass die SRH Hochschule Heidelberg durch die DAAD/EU-Kommission dazu verpflichtet ist, persönliche Daten aller Erasmus+ Teilnehmende zu erheben und der EU zu übermitteln. Diese Vorgehensweise entspricht dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Indem du die Erasmus+ Dokumente unterzeichnest, bestätigst du, dass du diese Vereinbarung kennst und ihr zustimmst.

Gut zu wissen!

FAQ

Je nach Studiengang unterschiedlich, Info gibt’s vom Praktikantenamt in deiner Fakultät oder von der Studiengangsleitung. Für ein Graduiertenpraktikum bewirb‘ dich solange du noch immatrikuliert bist, das Praktikum selbst kann dann bis zu 12 Monate nach der Graduierung dauern.

Folgende Praktika sind möglich: Pflichtpraktika, freiwillige Praktika oder Graduiertenpraktika innerhalb von 12 Monaten nach der Graduierung.

Teilnehmen können alle deutschen und internationalen Studierenden, die an der SRH Hochschule Heidelberg als Vollzeitstudierende immatrikuliert sind und mindestens ein Jahr vor Beginn des Auslandsaufenthaltes hier studiert haben. Du kannst dich bewerben, sobald du einen Praktikumsplatz innerhalb von Europa gefunden und einen Praktikumsvertrag unterzeichnet hast. 

  • Für einen Aufenthalt mit Beginn bis 1. Mai ist die Deadline für den Erasmus+ Antrag der 15. März.
  • Für einen Aufenthalt mit Beginn bis 31. Dezember ist die Deadline für den Erasmus+-Antrag der 15. Oktober