SRH University

Visum

Willkommen in Deutschland

Du hast deinen Zulassungsbescheid erhalten? Dann geht es jetzt an die Planung deines Auslandsstudiums an der SRH Berlin University of Applied Sciences. Ein wichtiger Meilenstein ist dein Visum.

Stelle deinen Antrag so früh wie möglich, denn es kann mehrere Wochen oder Monate dauern, bis Du einen Termin für die Bewerbung bekommst, das ist je nach Botschaft sehr unterschiedlich. Auch die Bearbeitungszeit für Deinen Antrag kann mehrere Monate dauern. Je früher Du Dich darum kümmern kannst, desto besser.

Wer benötigt ein Visum?

Eigentlich alle, die länger als drei Monate in Deutschland bleiben wollen. Allerdings gibt es ein paar Ausnahmen, die du auf der rechten Seite findest. 

Wenn Du nicht ganz sicher bist, ob Du ein Visum brauchst dann erkundige dich bei der Deutschen Botschaft in deinem Heimatland bzw. in dem Land, in dem Du lebst, ob Du ein Einreisevisum brauchst oder nicht.

Bist Du aus einem EU- oder EWR-Staat (Island, Liechtenstein und Norwegen) – dann brauchst Du kein Visum. Wenn Du länger als drei Monate in Deutschland leben möchtest, musst Du Dich nur anmelden als Einwohner oder Einwohnerin in der Stadt, in der Du leben wirst (siehe hierzu die Infos zur Anmeldung). Auch deutsche Studierende müssen sich anmelden, also entweder bei ihren Eltern oder eben in der neuen Wohnung.

Bist Du aus Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Großbritannien, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Monaco, Neuseeland, San Marino, Südkorea, Schweiz, USA oder der Schweiz – auch dann brauchst Du kein Visum zu beantragen, aber Du bekommst bei der Einreise einen Stempel in Deinen Pass, der ein Visum ist.

Du musst Dich ebenfalls anmelden in Deiner neuen Wohnung und Du beantragst innerhalb von drei Monaten nach der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis.

Auch wenn du bereits in einem EU-Staat studierst und dort zu beginn des Studiums eingereist bist, brauchst du wahrscheinlich ein Visum, um in Deutschland weiterstudieren zu können. Wenn Du schon länger in dem EU-Staat lebst, dann wahrscheinlich nicht. Bitte erkundige Dich daher auf der Webseite des Deutschen Botschaft oder frage dort nach. Frage möglichst frühzeitig bzw. beantrage gegebenenfalls das Visum so früh wie möglich aufgrund langer Wartezeiten.

Welches Visum muss ich beantragen?

Bitte beantrage ein nationales Visum für Studienzwecke (D-Visum), wenn du für mindestens ein Semester (6 Monate) an der SRH Berlin studieren möchtest. Es gibt auch ein Visum zur Studienbewerbung oder ein Visum zum Spracherwerb; wenn Du bei uns zugelassen wurdest, dann bewirb Dich für das Visum zu Studienzwecken.

Du kannst für die Einreise zum Studienbeginn kein Schengenvisum beantragen, das ist nur für touristische Zwecke oder Short Courses (Summer School und ähnliches) möglich. Ein Schengenvisum wird in keinem Fall in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden. Wenn Du ein Schengenvisum beantragt hast, dann kannst Du zwar einreisen, musst aber innerhalb von 90 Tagen wieder ausreisen und musst dann 90 Tage warten, bis Du ein neues beantragen kannst. Es gibt Situationen, in denen das eine vorläufige Lösung ist, aber Du müsstest trotzdem ein Visum zu Studienzwecken beantragen.

Welche Dokumente benötige ich für mein Visum?

Die Unterlagen, die Du für das Visum zu Studienzwecken brauchst, sind fast überall die gleichen; je nach Land, sind die Unterlagen vielleicht ein bisschen anders gestaltet oder Du brauchst zusätzliche Papiere. Darum besuche die Webseite der Deutschen Botschaft, bei der Du das Visum beantragen wirst, um sicherzustellen, dass Du alle Informationen hast.

Die typischen Unterlagen sind die folgenden:

  • Zulassungsbescheid der SRH
  • einen gültigen Reisepass mit mindestens zwei freien Seiten
  • ein aktuelles Passfoto (beachte, ob es spezielle Anforderungen gibt an das Foto, z.B. heller Hintergrund oder ähnliches)
  • ein Nachweis über deine Finanzierung, am besten ein Sperrkonto, Stipendienbescheinigung oder ähnliches, sowie
  • einige weitere Bewerbungsunterlagen, z.B. Reiseversicherung oder schon eine deutsche Krankenversicherung.

Fragen & Antworten

Ja. Bitte stelle sicher, dass Du ein gültiges Einreisevisum oder eine gültige Aufenthaltserlaubnis hast. Wenn Du ein Visum hast, dann beantragst Du sechs bis vier Wochen vor Ablauf Deines Visums eine Aufenthaltserlaubnis; unser Residence Permit Service berät Dich gerne dazu.

Für Studierende, die ihre Familie mitnehmen möchten, gibt es leider kaum Informationen auf den Webseiten der deutschen Botschaften. Frage direkt dort nach, das ist das sicherste, weil sich die Anforderungen je nach Land unterscheiden können.
Manchmal kannst Du auf dem Antrag für das Visum zu Studienzwecken für Dich selbst, auch mitreisende Familienmitglieder eintragen

Auf jeden Fall wirst Du diverse Unterlagen Deiner Familienmitglieder brauchen, z.B. Reisepässe, Passfotos, evtl. Geburtsurkunde Deiner Kinder, Heiratsurkunde und ähnliches. Meist brauchst Du das Original, eine beglaubigte Kopie und eine offizielle Übersetzung ins Deutsche; manchmal reicht eine englische Übersetzung, erfrage das bitte.

Wichtig ist, dass Du genügend Geld nachweisen pro Person, die mit Dir mitreist, damit sichergestellt ist, dass Ihr finanziell abgesichert seid. Am einfachsten ist es, einen entsprechenden Betrag auf das Sperrkonto einzuzahlen.

Wenn Du später in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium beantragst, dann beantragst Du die Aufenthaltserlaubnis für Deine Familienmitglieder gleich mit. Auch dafür brauchst Du wieder alle Unterlagen in der deutschen Übersetzung für jedes Familienmitglied. Meist sind das dieselben Papiere, die Du für das Visum eingereicht hast. Dazu kommen neue Unterlagen, siehe dazu unsere Informationen zur Aufenthaltserlaubnis.

Meist sind es 90 oder 180 Tage, also drei bis sechs Monate. Das kommt z.B. darauf an, was für eine Krankenversicherung Du mitbringst zur Bewerbung für das Visum. Wenn Du dann schon eine Krankenversicherung aus Deutschland hast, bekommt Du meistens das Visum für sechs Monate, manchmal sogar für ein Jahr.

Egal, wie lange Dein Visum gültig ist, etwa sechs bis vor Wochen vor Ablauf des Einreisevisums für Studienzwecke beantragst Du dann eine Aufenthaltserlaubnis.

Einige Studierende, insbesondere Exchange/Study Abroad Students erhalten oft ein Visum zu Studienzwecken für bis zu 12 Monaten. Wenn Ihr innerhalb dieses Zeitraumes wieder ausreist, dann braucht Ihr keine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Wer länger bleiben möchte als ursprünglich geplant, also zwei Semester statt einen, muss dann leider doch die Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Wenn du kein Einreisevisum für Deutschland benötigst, z.B. weil Du die südkoreanische oder britische Staatsbürgerschaft hast, beantragst Du innerhalb der ersten 90 Tage nach deiner Einreise in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis. Bitte überprüfe den Stempel in deinem Reisepass, wann Dein Visum abläuft und mache Dir in Deinem Kalender eine Notiz, dass Du die entsprechenden Unterlagen sechs bis vier Wochen vor Ablauf des Einreisevisums bei der entsprechenden Stelle einreichst. Siehe hier die Infos zum Beantragung der Aufenthaltserlaubnis.

Alle Studierenden, die ein Visum zu Studienzwecken beantragen, müssen nachweisen, dass sie ihr Leben und Studium in Deutschland finanzieren können. Leider reicht ein Brief eines Sponsors, z.B. Deiner Eltern, nicht aus. Die Einzelheiten dazu findest Du auf der Webseite der Deutschen Botschaft, bei der Du Dich bewirbst.

Typischerweise werden folgende Nachweise meist problemlos akzeptiert:

  • Einkommens- bzw. Vermögensnachweis der Eltern (=> das ist nicht überall so, beachte die Infos der Botschaft)
  • Bürge oder Bürgin mit ständigem Wohnsitz in Deutschland
  • Sicherheitszahlung auf ein Sperrkonto
  • Bankbürgschaft
  • Stipendienbescheid eines anerkannten Stipendiengebers, z.B. DAAD, Fulbright

Wie gesagt, Visumsbestimmungen der Deutschen Botschaften können sich von Land zu Land unterscheiden, wenn es um den finanziellen Nachweis geht. In vielen Ländern ist ein Sperrkonto oft als einziger finanzieller Nachweis zugelassen. Bitte setz dich daher so früh wie möglich mit der Deutschen Botschaft in deinem Heimat- oder Studienland in Verbindung, wenn Du Fragen dazu hast.

Das besprechen wir hier etwas ausführlicher. Das ist ein Konto, auf das Du Geld einzahlst, über welches Du aber nicht frei verfügen kannst; zum Beispiel kannst Du nur einmal monatlich einen bestimmten Geldbetrag auf ein Girokonto überweisen lassen. Darum dient es als Sicherheit für Dritte, zum Bespiel für die Deutsche Botschaft, wenn Du ein Visum beantragst, oder für die Ausländerbehörde in Deutschland, bei der Du später die Aufenthaltserlaubnis beantragst.

Bevor Du also ein Visum oder zum ersten Mal eine Aufenthaltserlaubnis beantragen kannst, überweist Du einen bestimmten Betrag auf das Sperrkonto und zeigst damit, dass Du Dein Leben und Studium in Deutschland finanzieren kannst. Der deutsche Staat möchte damit verhindern, dass Studierende finanziell in Not geraten und staatliche Unterstützung beantragen müssen.

Darum zahlst Du schon zur Bewerbung um das Visum zu Studienzwecken den gesamten Betrag für ein Jahr ein bzw. weniger, wenn Du schon weißt, dass Du weniger als zwölf Monate in Deutschland bleiben wirst.

Wenn Du später die Aufenthaltserlaubnis beantragst, dann solltest Du das Sperrkonto wieder auffüllen, damit es mindestens ein Jahr abdeckt, also mindestens XY Euro enthält. Aktuell sind das mindestens 11.208 Euro für ein Jahr; dann darfst Du maximal 934 Euro pro Monat abheben beziehungsweise abbuchen. Wenn Du mehr als den Mindestbetrag auf das Sperrkonto einzahlst, dann kannst Du darüber frei verfügen. Solltest Du früher aus Deutschland ausreisen und Du hast noch Geld auf dem Sperrkonto, erhälst Du das restliche Guthaben zurück.

Es gibt viele Banken, die diese Dienstleistung anbieten, in Deutschland und sicherlich auch in Deinem aktuellen Heimatland. Nicht alle Banken werden von den deutschen Behörden akzeptiert, aber Du findest sicherlich eine Liste mit akzeptierten Banken auf der Webseite der deutschen Botschaften. Wichtig: diese Listen sind keine Empfehlung der Deutschen Botschaft, welche Bank die beste ist, sondern eine alphabetische Auflistung.

Wichtig: prüfe unbedingt, ob das Sperrkonto in einem Paket mit anderen Leistungen angeboten wird, z.B. Reisekrankenversicherung oder Krankenversicherung. Wenn Du das nicht im Paket haben möchtest, dann achte darauf, diese Leistungen wegzuklicken.

Ja, das Landesamt sollte im gegebenen Moment informiert werden. Wenn du im 1ten oder 2ten Semester gewechselt hast, dann ist es relativ leicht es dem LEA zu erklären. Wenn du den Studiengang jedoch in den höheren Semestern entscheidest das Studium zu wechseln, dann wird es kompliziert den Wechsel zu begründen. Der Hochschulwechsel sollte sobald du in deiner neuen Universität eingeschrieben bist gemacht werden. Der Studiengangswechsel muss aber erst gemeldet werden, wenn dein Aufenthaltsdokument abläuft.