Willkommen in Deutschland! Du hast deinen Zulassungsbescheid erhalten? Dann geht es jetzt an die Planung deines Auslandsstudiums an der SRH University. Ein wichtiger Meilenstein ist dein Visum und deine Aufenthaltserlaubnis. Wir haben für dich die wichtigsten Fragen zusammengestellt!
Hier findest du alles zum Thema Visum und Aufenthaltserlaubnis
Willkommen in Deutschland
Du hast deinen Zulassungsbescheid erhalten? Dann geht es jetzt an die Planung deines Auslandsstudiums an der SRH University. Ein wichtiger Meilenstein ist dein Visum.
Stelle deinen Antrag so früh wie möglich, denn es kann mehrere Wochen oder Monate dauern, bis Du einen Termin für die Bewerbung bekommst, das ist je nach Botschaft sehr unterschiedlich. Auch die Bearbeitungszeit für Deinen Antrag kann mehrere Monate dauern. Je früher Du Dich darum kümmern kannst, desto besser.
Wer benötigt ein Visum?
Eigentlich alle, die länger als drei Monate in Deutschland bleiben wollen. Allerdings gibt es ein paar Ausnahmen, die du auf der rechten Seite findest.
Wenn Du nicht ganz sicher bist, ob Du ein Visum brauchst dann erkundige dich bei der Deutschen Botschaft in deinem Heimatland bzw. in dem Land, in dem Du lebst, ob Du ein Einreisevisum brauchst oder nicht.
Welches Visum muss ich beantragen?
Bitte beantrage ein nationales Visum für Studienzwecke (D-Visum), wenn du für mindestens ein Semester (6 Monate) an der SRH University studieren möchtest. Es gibt auch ein Visum zur Studienbewerbung oder ein Visum zum Spracherwerb; wenn Du bei uns zugelassen wurdest, dann bewirb Dich für das Visum zu Studienzwecken.
Du kannst für die Einreise zum Studienbeginn kein Schengenvisum beantragen, das ist nur für touristische Zwecke oder Short Courses (Summer School und ähnliches) möglich. Ein Schengenvisum wird in keinem Fall in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden. Wenn Du ein Schengenvisum beantragt hast, dann kannst Du zwar einreisen, musst aber innerhalb von 90 Tagen wieder ausreisen und musst dann 90 Tage warten, bis Du ein neues beantragen kannst. Es gibt Situationen, in denen das eine vorläufige Lösung ist, aber Du müsstest trotzdem ein Visum zu Studienzwecken beantragen.
Welche Dokumente benötige ich für mein Visum?
Die Unterlagen, die Du für das Visum zu Studienzwecken brauchst, sind fast überall die gleichen; je nach Land, sind die Unterlagen vielleicht ein bisschen anders gestaltet oder Du brauchst zusätzliche Papiere. Darum besuche die Webseite der Deutschen Botschaft, bei der Du das Visum beantragen wirst, um sicherzustellen, dass Du alle Informationen hast.
Die typischen Unterlagen sind die folgenden:
- Zulassungsbescheid der SRH
- einen gültigen Reisepass mit mindestens zwei freien Seiten
- ein aktuelles Passfoto (beachte, ob es spezielle Anforderungen gibt an das Foto, z.B. heller Hintergrund oder ähnliches)
- ein Nachweis über deine Finanzierung, am besten ein Sperrkonto, Stipendienbescheinigung oder ähnliches, sowie
- einige weitere Bewerbungsunterlagen, z.B. Reiseversicherung oder schon eine deutsche Krankenversicherung.
Fragen & Antworten
Aufenthaltserlaubnis
Du hast deinen Zulassungsbescheid erhalten? Dann geht es jetzt an die Planung deines Auslandsstudiums an der SRH University. Ein wichtiger Meilenstein ist deine Aufenthaltserlaubnis.
Deine Aufenthaltserlaubnis ist nur in Verbindung mit deinem Reisepass gültig. Läuft dein Reisepass vor der Aufenthaltsgenehmigung ab, ist deine Aufenthaltsgenehmigung ebenfalls nicht mehr gültig. Wenn du Deutschland für mehr als 6 Monate verlässt, erlischt deine Aufenthaltserlaubnis automatisch.
- Beginne mit der Wohnungssuche und finde eine Wohnung (WG-Zimmer, Wohnung usw.). Du benötigst du eine richtige Anschrift, um deine Anmeldung abschließen zu können.
- Besorge dir nach Einzug in deine neue Wohnung/dein neues Zimmer beim Bürgeramt einen Termin zur Anmeldung deiner Adresse. Bitte beachte, dass dies innerhalb von 2 Wochen nach deinem Umzugstermin erfolgen muss.
- Vergiss nicht, eine deutsche Krankenversicherung abzuschließen. Ohne eine richtige Krankenversicherung kannst du dein Studium nicht beginnen.
- Du hast ein nationales Visum (D): Denk daran, dass du dein aktuelles Visum innerhalb von 90 oder 180 Tagen nach deiner Ankunft in Deutschland in eine Aufenthaltserlaubnis umwandeln musst (Bitte prüfe die Einreisestempel- und Visumsbedingungen). Dies muss bei der Ausländerbehörde in deiner Stadt erfolgen.
- Du hast kein Einreisevisum benötigt: Bitte beantrage deine Aufenthaltserlaubnis innerhalb der ersten 90 Tage nach Ankunft in Deutschland (bitte überprüfe den Stempel in deinem Reisepass).
- Einige Studierende, z.B. Austauschstudierende, die sich weniger als ein Jahr in Deutschland aufhalten, können anstelle eines nationalen Einreisevisums für 90 Tage ein nationales (D) Visum erhalten, das bis zu 12 Monate gültig ist. Diese Studierenden brauchen nach ihrer Ankunft in Deutschland keine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.
- Schweizer Staatsangehörige: Bitte beantrage innerhalb von 90 Tagen nach deiner Ankunft in Deutschland eine "Aufenthaltserlaubnis-Schweiz".
Weitere Informationen findest du im "Student Welcome Guide", den du zusammen mit deinen Zulassungsdokumenten erhältst.
Wie & wo bekomme ich meine Aufenthaltserlaubnis?
Zum Zeitpunkt, an dem du deine Aufenthaltserlaubnis beantragen oder verlängern musst, empfehlen wir dir in der Stadt zu wohnen, wo du studierst. Falls du nicht in der Stadt wohnst, kann das Einwanderungsamt dir wahrscheinlich nur eine Fiktionsbescheinigung von 3 Monate geben.