SRH University

Ausleihe und Service

Benutzung der Bibliothek

Auf diesen Seiten findest du alles Wissenswerte zur Benutzung der Bibliothek. Bei Fragen stehen dir unsere Mitarbeiterinnen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung! 

Informationen

Alles Wissenswerte rund um die Nutzung unserer Bibliothek

Ausleihe / Zulassung

Alle Mitglieder der SRH Hochschule Heidelberg (Studierende und Mitarbeitende) sind berechtigt, gegen Vorlage eines gültigen Benutzerausweises Medien aus dem Bibliotheksbestand auszuleihen. Darüber hinaus steht die Bibliothek auch allen externen Interessenten zur Verfügung. Für die Ausleihe müssen sich alle neuen Studierenden einmalig registrieren. Bitte füllen Sie zu diesem Zweck den Anmeldebogen für die Bibliothek aus und bringen dieses unterschrieben mit, um längere Wartezeiten zu vermeiden.  

Benutzerausweis

Als Benutzerausweis gilt der Studierenden- bzw. Mitarbeitendenausweis; er muss bei der erstmaligen Ausleihe registriert werden. Den Ausweis brauchst du für jegliche Ausleihen und für Verlängerungen oder Kontoabfragen. Bitte bewahre deinen Bibliotheksausweis sorgfältig auf, melde Adressenänderungen sofort der Bibliothek, und benachrichtige uns unverzüglich bei Verlust deines Ausweises, damit dein Ausleihkonto gesperrt wird. Nur so kann eine missbräuchliche Verwendung durch Dritte verhindert werden. Für Schäden, die aus dem Missbrauch des Bibliotheksausweises durch Dritte entstehen, ist der als Entleiher zugelassene Benutzer haftbar.

Benutzerkonto / Ausleihkonto

Um sich einen Überblick über Ihr Ausleihkonto zu verschaffen, rufen Sie den Katalog auf, klicken auf Konto / Verlängerung und geben als Kontonummer die Nummer Ihres Bibliotheksausweises bzw. Hochschulausweises ein. Als Passwort ist Ihr Geburtsdatum (TT.MM.JJJJ) voreingestellt.

Leihfrist / Verlängerung

Abgesehen von Präsenzexemplaren („roter Punkt“) und Zeitungen kannst du die Medien der Bibliothek alle ausleihen. Die Leihfrist für Bücher und audiovisuelle Medien (CDs, DVDs, CD-ROMs, Videos) beträgt drei Wochen; sie kann bis zu fünf Mal – frühestens eine Woche vor Ablauf der Leihfrist – um jeweils drei Wochen verlängert werden. Zeitschriften kannst du für drei Tage ausleihen (ohne Verlängerungsmöglichkeit).

Bücher und Zeitschriften, die sich im Magazin befinden, können an der Ausleihtheke für die Benutzung am nächsten Tag bestellt werden.

Mahngebühren

Wenn die Leihfrist eine Woche überschritten wurde, erhältst du eine Mahnung. Diese Mahnungen sind gebührenpflichtig. Die Gebühren (pro Medium) werden fällig mit dem Eintrag ins elektronische Ausleihsystem und nicht erst mit der Zustellung per E-Mail oder Post.

  • 1. Mahnung: 1,- €
  • 2. Mahnung: 3,- €
  • 3. Mahnung: 7,-€
  • p&p: 60,- € pro Brief

Rückgabe

Bitte gib die Medien fristgerecht und unbeschädigt an der Ausleihtheke der Bibliothek zurück. In besonderen Fällen ist auch eine postalische Rückgabe möglich. Das Risiko des Postwegs liegt beim Benutzer.

Vormerkung

Sollte ein Medium bereits entliehen sein, hast du die Möglichkeit, es an der Ausleihtheke vormerken zu lassen. Sobald das vorgemerkte Medium für dich bereit liegt, wirst du per Brief benachrichtigt. Das vorgemerkte Medium liegt sieben Tage für dich an der Ausleihtheke zur Abholung bereit.

Benutzungs- und Gebührenordnung

Aufgrund des Landeshochschulgesetzes (LHG) in der Fassung vom 14. Juli 2012 (GBl. 2012, S.457ff) hat der Senat der SRH Hochschule Heidelberg am 08.10.2014 die nachstehenden Ordnungen beschlossen:

Studentin lächelt in die Kamera während sie ein Buch in der Hand hält
Fernleihe über unsere Bibliothek

Die Bibliothek ist seit 2008 dem Online-Leihverkehr angeschlossen. Für die Angehörigen unserer Hochschule führen wir Fernleihbestellungen von Büchern und Zeitschriftenartikeln durch.

Regeln für die Nutzung der 24-Stunden Bibliothek

Zugangskontrolle

  • Der Zutritt zur Bibliothek außerhalb der personalbetreuten Öffnungszeiten ist für alle Mitarbeitenden und Studierende der SRH Hochschule Heidelberg mit gültiger SmartCard (Studierenden- bzw. Mitarbeiterausweis) möglich.
  • Das Betreten und Verlassen der Bibliothek ist nur nach Authentifizierung mit der eigenen SmartCard an den Kartenlesegeräten im Eingangsbereich gestattet. Der Zutritt mehrerer Personen mit nur einer SmartCard ist verboten – unabhängig davon, ob die Personen eine Freischaltung besitzen oder nicht.
  • Der Verlust der SmartCard ist den Mitarbeitenden der Bibliothek zur Vermeidung von Missbrauch umgehend zu melden.
  • Die Zugangskontrolldaten werden gespeichert und im Einzelfall bei konkretem Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung überprüft, ebenso wie die Aufzeichnungen der Videoüberwachung.
  • Die Notausgänge dürfen nur im Notfall benutzt werden. Sie sind entsprechend gekennzeichnet, alarmgesichert und videoüberwacht. Bitte nicht öffnen, da dadurch einen Notfallalarm ausgelöst wird! Ggf. anfallende Kosten für missbräuchliche Nutzung trägt der Verursacher.

Verhaltensregeln

  • Die Bibliothek dient ausschließlich als Lern- und Arbeitsort. Jegliche andere Nutzung ist untersagt.
  • Der Aufenthalt in der Bibliothek erfolgt so rücksichtsvoll wie möglich. Rauchen und alkoholische Getränke sind in der Bibliothek verboten.
  • Medien dürfen nur aus der Bibliothek mitgenommen werden, wenn sie am Selbstverbucher auf das Benutzerkonto ausgeliehen wurden. Sollte die Verbuchung am Selbstverbucher nicht einwandfrei funktionieren und die Medien am Ausgang einen Alarm auslösen, so ist keine Mitnahme möglich. Andernfalls gilt das als Diebstahl, der auch als solcher geahndet wird.
  • Die Rückgabe von Medien erfolgt ebenfalls über den Selbstverbucher.
  • Für Kopien aus dem Präsenzbestand und den Fachzeitschriften (nicht ausleihbar) stehen im Foyer ein Kopiergerät / Drucker und ein Buchscanner zur Verfügung.

Alle Verstöße gegen die Benutzungsregeln können ein sofortiges und dauerhaftes Benutzungsverbot zur Folge haben!

Studentinnen sitzen auf Sesseln und lesen ein Buch in der Bibliothek
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