SRH University

Deutschlandstipendium

Unabhängig vom Einkommen und für alle Bevölkerungsschichten: Dafür steht das Deutschlandstipendium. Es fördert seit dem Sommersemester 2011 mit 300 Euro monatlich Studierende sowie Studienanfängerinnen und Studienanfänger, deren Werdegang herausragende Leistungen in Studium und Beruf erwarten lässt. Die Hälfte vom Bund und die andere Hälfte von privaten Stiftern.

Bewerbung

Um dich erfolgreich zu bewerben, fülle bitte das Online-Bewerbungsformular aus und reiche dieses inklusive der angeforderten Dokumente bis spätestens 02. April 2025 ein. 

Weitere Informationen zur Teilnahme, die Bewerbungsvereinbarung sowie eine Vorlage für das Empfehlungsschreiben findest du hier beim Infomaterial.

Für Rückfragen steht dir das Team Career Service & Development von Montag bis Freitag, 9-16 Uhr unter [email protected] zur Verfügung.
 

Unsere Partner

Werden Sie Förderer des Deutschlandstipendiums

Stiftungen, Unternehmen und Privatpersonen können sich im Rahmen des Deutschlandstipendiums an unserer Hochschule engagieren. Setzen Sie bereits heute mit Ihrer Förderung junger Talente ein wichtiges Zeichen. Der Erhalt des Deutschlandstipendiums motiviert unsere Studierenden und ermöglicht ihnen, sich noch intensiver auf ihr Studium zu konzentrieren sowie mehr Zeit für ehrenamtliche Engagements oder Projekte zu haben. Mit bereits 150 € pro Monat ist die Übernahme eines Jahresstipendiums möglich. Der Bund gibt noch einmal denselben Betrag dazu. Natürlich ist Ihre Spende auch steuerlich absetzbar. Unterstützen Sie frühzeitig die besten Köpfe. Die Gründe hierfür sind vielfältig:

  • Zeigen Sie gesellschaftliches Engagement
  • Fördern Sie junge Talente und treten Sie direkt mit Ihnen in Kontakt
  • Nehmen Sie als Sponsor an der feierlichen Urkundenübergabe und weiteren Netzwerkevents teil
  • Treten Sie als Sponsor auf unserer Website in Erscheinung
Sinje Peulings

Teamlead Career Service & Development

FAQs

Deine Fragen zum Deutschlandstipendium

Das Deutschlandstipendium fördert seit dem Sommersemester 2011 Studierende sowie Studienanfängerinnen und Studienanfänger, deren Werdegang herausragende Leistungen in Studium und Beruf erwarten lässt. Sie erhalten 300 Euro monatlich – die Hälfte vom Bund und die andere Hälfte von privaten Stiftern. Dieses Bündnis aus zivilgesellschaftlichem Engagement und staatlicher Förderung ist das Besondere am Deutschlandstipendium. Der Leistungsbegriff, der dem Stipendium zugrunde liegt, ist bewusst weit gefasst: Gute Noten und Studienleistungen gehören ebenso dazu wie die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen oder das erfolgreiche Meistern von Hindernissen im eigenen Lebens- und Bildungsweg. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten das einkommensunabhängige Fördergeld von monatlich 300 Euro (zusätzlich zu BAföG-Leistungen) für mindestens zwei Semester und höchstens bis zum Ende der Regelstudienzeit. So können Sie sich erfolgreich auf Ihre Hochschulausbildung konzentrieren.

Studierende aller Nationalitäten und aller Fachrichtung, die an der SRH Hochschule Heidelberg immatrikuliert sind können sich für das Deutschlandstipendium bewerben.

Auch ein Zweit- oder Ergänzungsstudium, ein Masterstudiengang oder ein berufsbegleitendes/duales Studium. Auch Teilzeitstudierende und angehende Studierende, die auf eine Zulassung warten, können sich für das Deutschlandstipendium bewerben. Ausgenommen von der Förderung sind Promovierende, Studierende an Hochschulen des Bundes sowie Studierende an Verwaltungshochschulen mit Anwärterbezügen.

Gemäß §10 StipG besteht die Verpflichtung, Ihrer Stipendienstelle alle Änderungen in den Verhältnissen, die für die Bewilligung des Stipendiums erheblich sind, unverzüglich mitzuteilen. Dies betrifft vor allem beabsichtigte Beurlaubungen und Studiengangwechsel.

Das Deutschlandstipendium beträgt 300 Euro pro Monat. 150 Euro davon übernehmen private Förderer wie Unternehmen, Stiftungen, Alumni und andere Privatpersonen. Die anderen 150 Euro übernimmt der Bund. Das Deutschlandstipendium wird von den Hochschulen direkt an die Stipendiatinnen und Stipendiaten ausgezahlt. Die Förderung wird einkommensunabhängig vergeben und kann auch zusätzlich zum BAföG bezogen werden. Spenden Förderer für ein Stipendium mehr als 150 Euro im Monat, erhält die jeweilige Stipendiatin bzw. der Stipendiat den Mehrbetrag zusätzlich zur regulären Summe von 300 Euro.

Die Stipendiat:innen erhalten das Fördergeld für mindestens zwei Semester und höchstens bis zum Ende der Regelstudienzeit. Bitte beachte, dass sich Stipendiat:innen für eine Weiterförderung über das Deutschlandstipendium erneut bewerben müssen.

Der Bewerbungszeitraum ist stets circa im März für das Sommersemester und circa im September für das Wintersemester. Du kannst dich über das Deutschlandstipendium-Portal bewerben. Es handelt sich um ein externes Portal und du musst dafür ein Konto anlegen.

  • Bewerbungsformular
  • Motivationsschreiben bezüglich der Studiengangswahl (max. 2 DIN A4-Seiten)
  • tabellarischer Lebenslauf
  • beglaubigte Kopie des Zeugnisses der Hochschulzugangsberechtigung, bei ausländischen Zeugnissen eine auf das deutsche System übertragbare amtlich beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache und Umrechnung in das deutsche Notensystem
  • ggf. der Nachweis über eine besondere Qualifikation, die zum Studium in dem jeweiligen Studiengang an der SRH University of Applied Sciences Heidelberg berechtigt (z.B. Nachweise über gesellschaftliches oder soziales Engagement, besondere Fähigkeiten, Sprachzertifikate, Auszeichnungen, Auslandsaufenthalte, Zeugnisse über studienrelevante Praktika, Zeugnisse über die Berufsbildung etc.)
  • ggf. Zeugnis über einen ersten Hochschulabschluss
  • ggf. aktuelle Notenübersicht aus deinem bisherigen Studium
  • Empfehlungsschreiben einer:eines Hochschullehrerin:Hochschullehrers aus dem jeweiligen Studienfach oder einer:eines Lehrerin:Lehrers der zuletzt besuchten weiterführenden Schule
  • ggf. Nachweise bezüglich der in § 10 Abs. 3 aufgeführten Auswahlkriterien
  • lmmatrikulationsbescheinigung oder unterschriebener Studienvertrag für Bewerber:innen aus EWR-Staaten* oder Final admission letter für Bewerber:innen aus Non-EWR-Staaten**

*Für Bewerber:in aus EWR-Staaten:  Bitte beachten, dass du den unterzeichneten Studienvertrag hochladen musst und die Immatrikulationsgebühr vor Sitzung der Stipendienkommission bezahlt sein muss (Anfang Februar für das Sommersemester und Anfang September für das Wintersemester).

**Für Bewerber:in aus Non-EWR- Staaten: du kannst dich mit dem Pre-Admission Letter bewerben. Du musst jedoch den Final Admission Letter haben (Gebühren müssen bezahlt sein), bevor die Stipendienkommission zusammentritt und über die Vergabe des Stipendiums entscheidet (Anfang Februar für das Sommersemester und Anfang September für das Wintersemester). Solltest du das Stipendium erhalten, werden die bereits gezahlten Studiengebühren zurückerstattet.

Ja, sowohl die Absagen als auch die Zusagen erfolgen per E -Mail. Die Mitteilung des Ergebnis ist in der Regel 4-6 Wochen nach Bewerbungsschluss.

Nein. Stipendiat:innen müssen die erhaltenen Mittel nicht zurückzahlen.

Über die Vergabe entscheidet die Auswahlkommission der Hochschule.

Vorbildung und Studienleistungen, Empfehlungsschreiben, außercurriculares/soziales Engagement und besondere Situation des Bewerbers bzw. der:des Bewerber :in spielen eine Rolle bei der Auswahl.

Nein. Das BaföG und das Deutschlandstipendium sind zwei sich ergänzende Programme. Studierende können grundsätzlich beide Fördermöglichkeiten gleichzeitig ohne Abschläge in Anspruch nehmen. Eine Anrechnung findet nur statt, soweit durch den gleichzeitigen Bezug anderer Stipendien ein Gesamtbetrag, der einem Monatsdurchschnitt von 300 Euro entspricht, überschritten wird. Für angesparte Stipendienmittel gelten die üblichen Grundsätze der Vermögensanrechnung, das heißt die anrechnungsfreie Grenze von 5.200 Euro erhöht sich bei einem Stipendienbezug nicht.

Das richtet sich nach Höhe und Art der Stipendienförderungen. Grundsätzlich gilt: Wer schon eine begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung erhält, die durchschnittlich 30 Euro oder mehr pro Monat beträgt, kann kein Deutschlandstipendium bekommen. 

Eine detaillierte tabellarische Übersicht zur Zulässigkeit des gleichzeitigen Bezugs anderer Stipendien mit dem Deutschlandstipendium finden Sie hier

Das Stipendienprogramm-Gesetz (StipG) wurde so ausgestaltet, dass es sich bei den Deutschlandstipendien in der Regel nicht um steuer- oder sozialabgabenpflichtiges Einkommen handelt. Ausnahmen können sich bei bestimmten Konstellationen privater, staatlich anerkannter Hochschulen ergeben. Die Hochschulen können hier Auskunft geben.

Die Stipendiat:innen

  • informieren die SRH Hochschule Heidelberg über Umstände, die zum Wegfall der Förderungsfähigkeit führen können (z.B. Wechsel der Fachrichtung, Abbruch des Studiums, Verlust des Prüfungsanspruchs, Änderungen im Studium oder ein Härtefall),
  • reichen einen Leistungsnachweis am Ende des Semesters ein,
  • geben einmal im Jahr einen Bericht über den Studienverlauf ab,
  • engagieren sich mindestens einmal im Jahr innerhalb oder außerhalb der Hochschule.

Ein genaues Briefing erfolgt nach der Stipendienvergabe.

Stiftungen, Unternehmen und Einzelpersonen können sich für das Deutschlandstipendium der SRH University of Applied Sciences Heidelberg engagieren. Setzen Sie heute ein Zeichen und fordern Sie

junge Talente. Ein Deutschlandstipendium motiviert unsere Studierenden und ermöglicht es ihnen, sich besser auf ihr Studium zu konzentrieren und mehr Zeit für ehrenamtliches Engagement oder

Projekte zu haben. Mit nur 150 pro Monat können Sie ein Jahr lang ein Stipendium vergeben. Den gleichen Betrag stellt die Bundesregierung zur Verfügung.

Sprechen Sie uns an über [email protected] oder per Telefon +49 40 - 33 46 56 - 422.

Wir freuen uns auf ihr Engagement!

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