Hier findest du konkrete Infos rund um die Zulassung zu deinem Traumstudium Wirtschaftsingenieurwesen
Zugangsvoraussetzungen im Detail
Admission Beruflich Qualifizierte Bewerber:innen
Ab dem 01.01.2025 gelten gemäß Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg (LHG) neue Regelungen für beruflich Qualifizierte, bis eine angepasste Zulassungs- und Immatrikulationsordnung in Kraft tritt. Beruflich qualifiziert sind Personen, die:
- Eine anerkannte berufliche Aufstiegsfortbildung (z. B. Meister, Fachwirt) abgeschlossen haben. Nach einem Beratungsgespräch erhalten sie direkten Hochschulzugang gemäß § 58 Abs. 2 Nr. 5 LHG.
- Eine mindestens zweijährige, fachlich entsprechende Berufsausbildung sowie mindestens dreijährige Berufserfahrung vorweisen. Sie erhalten eine fachgebundene Zugangsberechtigung nach Bestehen einer Eignungsprüfung gemäß § 58 Abs. 2 Nr. 6 LHG.
Bis zur neuen Rechtsverordnung zur hochschulindividuellen Zugangsprüfung (§ 58 Abs. 3a) und zum Probestudium (§ 58 Abs. 3b) bleibt die Eignungsprüfung nach den bisherigen Regelungen gültig.
Infos zum Aufnahmetest
Der Bewerbungstest umfasst Aufgaben aus den folgenden Bereichen:
- Sprachverständnis Deutsch und Englisch
- Mathematisch-physikalisches Verständnis
- Allgemeinwissen
Anschließend führen wir ein Bewerbungsgespräch mit dir, in dem wir dich persönlich kennenlernen wollen und in dem wir außerdem anhand der folgenden Kriterien beurteilen, ob wir dich in das Wirtschaftsingenieurwesen-Studium aufnehmen können:
- Studiermotivation
- Realistische Erwartungen
- Selbstmanagement
- Belastbarkeit
Sprachnachweis (falls Deutsch nicht deine Muttersprache ist)
Nachweis C1-Sprachlevel Deutsch:
- DSH-Prüfung
- TestDaF-Prüfung