Hier findest du konkrete Infos rund um die Zulassung zu deinem Traumstudium der Physician Assistant
Zugangsvoraussetzungen im Detail
Hochschulzugang für qualifizierte Berufstätige
Ab dem 01.01.2025 gelten gemäß Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg (LHG) neue Regelungen für beruflich Qualifizierte, bis eine angepasste Zulassungs- und Immatrikulationsordnung in Kraft tritt. Beruflich qualifiziert sind Personen, die:
- Eine anerkannte berufliche Aufstiegsfortbildung (z. B. Meister, Fachwirt) abgeschlossen haben. Nach einem Beratungsgespräch erhalten sie direkten Hochschulzugang gemäß § 58 Abs. 2 Nr. 5 LHG.
- Eine mindestens zweijährige, fachlich entsprechende Berufsausbildung sowie mindestens dreijährige Berufserfahrung vorweisen. Sie erhalten eine fachgebundene Zugangsberechtigung nach Bestehen einer Eignungsprüfung gemäß § 58 Abs. 2 Nr. 6 LHG.
Bis zur neuen Rechtsverordnung zur hochschulindividuellen Zugangsprüfung (§ 58 Abs. 3a) und zum Probestudium (§ 58 Abs. 3b) bleibt die Eignungsprüfung nach den bisherigen Regelungen gültig.
Zulassungsfähige Fachberufe
- Altenpfleger:in
- Anästhesietechnische Assistenz (ATA)
- Chirurgisch-Technische Assistenz (CTA)
- Diätassistenz
- Ergotherapeut:in
- Gesundheits- und Krankenpfleger:in
- Hebamme / Entbindungspfleger
- Logopäd:in
- medizinische:r Fachangestellte:r (MFA)
- medizinisch-technische Assistenz für Funktionsdiagnostik (MTA – F)
- medizinisch-technische Radiologieassistenz (MTA – R)
- Notfallsanitäter:in
- Operationstechnische Assistenz (OTA)
- Pflegefachfrau / Pflegefachmann
- Physiotherapeut:in
- Rettungsassistenz
- Soldat:innen im Sanitätsdienst
Weitere, auch akademische Berufe im Gesundheitswesen und dessen Umfeld mit einer mindestens dreijährigen, bundes- oder landesrechtlich geregelten Ausbildung können je nach persönlicher Eignung nach Einzelfallprüfung zugelassen werden (z. B. pharmazeutisch-technische Assistenz, medizinisch-technische Laboratoriumsassistenz, Podolog:in, Orthoptist:in). Die Entscheidung darüber trifft die Studiengangsleitung.
Bewerbungsprozess und Fristen
Wir freuen uns, dich bald an der SRH University begrüßen zu dürfen!
Bewerbungsfristen haben wir nicht. So sieht dein Bewerbungsprozess aus:
- Bei Interesse am Bachelorstudiengang Physician Assistant kannst du uns deine Bewerbung ganz einfach und bequem online zukommen lassen.
- Bei etwaigen technischen Schwierigkeiten mit der Online-Bewerbung oder bei Fragen rund um deine Bewerbung steht dir deine Ansprechpartnerin gerne zur Verfügung.
- Wenn du die Zulassungsbedingungen erfüllst, laden wir dich zu einem Auswahlverfahren ein.
- Bei erfolgreichem Auswahlverfahren erhältst du von uns die Zusage und den Studienvertrag.
- Du unterschreibst den Studienvertrag und sendest ihn an uns zurück.
- Du zahlst die Anmeldegebühr.
- Solltest du aus einem Nicht-EU-Land kommen, zahlst du zusätzlich zur Anmeldegebühr deine Studiengebühr ein Semester im Voraus. Ab dem zweiten Semester sind die Zahlungen für die verbleibenden Studiensemester sechs Wochen vor Ende des bereits bezahlten Studienzeitraums fällig.
- Wir erstellen dir deinen Zulassungsbescheid.
- Du nimmst an unseren Startklar-Tagen teil – und los geht dein Studium!