Hier findest du konkrete Infos rund um Zulassung zu deinem Traumstudium der Musiktherapie
Zugangsvoraussetzungen im Detail
Auswahlverfahren
Wenn du die Zulassungsbedingungen erfüllst, laden wir dich zum Auswahlverfahren ein. Es umfasst zwei Prüfungsteile. Der musikalisch-künstlerische Bereich beinhaltet allgemeine Musiklehre und hörpraktische Aufgaben sowie das Vorspielen am Wahlinstrument Klavier/Gitarre und an einem Individualinstrument. Im therapeutisch-psychologischen Teil findet ein Motivationsgespräch statt. Sobald du dich für einen Termin angemeldet hast, senden wir dir automatisch weitere Details zum Ablauf und den Anforderungen per E-Mail zu.
Zur Vorbereitung auf das Auswahlverfahren empfehlen wir den Kurs "Musiktherapie in Aktion" an der Landesakademie in Ochsenhausen.
Vorpraktikum
Das Vorpraktikum sollst du in dreiwöchiger Vollzeittätigkeit in einer der unter „Typische Arbeitsfelder unserer Absolvent:innen“ genannten Einrichtung mit musiktherapeutischer Abteilung ableisten. Je nach Tätigkeit können ein freiwilliges soziales Jahr (FSJ) oder sonstige Arbeitsverhältnisse in entsprechenden Einrichtungen anerkannt werden.
Es muss zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeleistet sein, jedoch bis zum 01.10., also vor Studienbeginn, abgeschlossen sein. Eine Bestätigung muss der SRH University unaufgefordert vorgelegt werden.
Bewerbungsprozess und Fristen
Wir freuen uns, dich bald an der SRH University begrüßen zu dürfen!
Bewerbungsfristen haben wir nicht. So sieht dein Bewerbungsprozess aus:
- Bei Interesse am Bachelorstudiengang Musiktherapie kannst du uns deine Bewerbung ganz einfach und bequem online zukommen lassen.
- Bei etwaigen technischen Schwierigkeiten mit der Online-Bewerbung oder bei Fragen rund um deine Bewerbung steht dir deine Ansprechpartnerin gerne zur Verfügung.
- Wenn du die Zulassungsbedingungen erfüllst, laden wir dich zu einem Auswahlverfahren ein.
- Bei erfolgreichem Auswahlverfahren erhältst du von uns die Zusage und den Studienvertrag.
- Du unterschreibst den Studienvertrag und sendest ihn an uns zurück.
- Du zahlst die Anmeldegebühr.
- Solltest du aus einem Nicht-EU-Land kommen, zahlst du zusätzlich zur Anmeldegebühr deine Studiengebühr ein Semester im Voraus. Ab dem zweiten Semester sind die Zahlungen für die verbleibenden Studiensemester sechs Wochen vor Ende des bereits bezahlten Studienzeitraums fällig.
- Wir erstellen dir deinen Zulassungsbescheid.
- Du nimmst an unseren Startklar-Tagen teil – und los geht dein Studium!