SRH University

Hier findest du konkrete Infos rund um die Zulassung zum Bachelorstudium BWL Digital Marketing

Details Sprachvoraussetzungen

Falls deine Muttersprache nicht Deutsch ist, solltest du noch einen Deutschnachweis einreichen. 

Hier findest du die Sprachtests und die Level, die du haben solltest: 

  • DSH-Prüfung (Stufe 2) 
  • TestDaF (TDN 4 in allen Teilprüfungen. Sofern in einer Teilprüfung die Note 3 vorliegt, kann diese ausgeglichen werden, wenn in einer anderen Teilprüfung die Note 5 vorliegt und insgesamt mindestens 16 Punkte erzielt worden sind) 
  • das Goethe-Zertifikat C1 oder C2 bzw. Telc C1 oder C2 (Mindestnote gut/2) 
  • das Sprachdiplom (Stufe II) der Kultusministerkonferenz (KMK), auch DSD II genannt 
  • die Feststellungsprüfung eines Studienkollegs, Prüfungsteil Deutsch 
  • telc C1 Hochschule 

Hier findest du die Englischvoraussetzungen, die du mitbringen solltest, wenn du auf Englisch studieren möchtest: 

  • TOEFL: 87 ibt (direkte Aufnahme)
  • TOEFL: 79 – 86 ibt (mit Zusatzvereinbarung)
  • TOEIC: 785 (Listening/Reading 785, Speaking 160, Writing 150)
  • IELTS/ IELTS ONLINE (academic): 6.5 on average. Abweichungen dazu regelt die Leitlinie des Language Centres in der jeweils aktuellen Fassung
  • CAE (grade A, B, or C)
  • CPE (grade A, B or C)
  • Pearson English Test Academic (PTE-A): 59 Punkte
  • Linguaskill: 176 - 184 (CES) - all four skills required
  • Duolingo: 110 Punkte 

Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte

Ab dem 01.01.2025 gelten gemäß Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg (LHG) neue Regelungen für beruflich Qualifizierte, bis eine angepasste Zulassungs- und Immatrikulationsordnung in Kraft tritt. Beruflich qualifiziert sind Personen, die:

  1. Eine anerkannte berufliche Aufstiegsfortbildung (z. B. Meister, Fachwirt) abgeschlossen haben. Nach einem Beratungsgespräch erhalten sie direkten Hochschulzugang gemäß § 58 Abs. 2 Nr. 5 LHG.
  2. Eine mindestens zweijährige, fachlich entsprechende Berufsausbildung sowie mindestens dreijährige Berufserfahrung vorweisen. Sie erhalten eine fachgebundene Zugangsberechtigung nach Bestehen einer Eignungsprüfung gemäß § 58 Abs. 2 Nr. 6 LHG.

Bis zur neuen Rechtsverordnung zur hochschulindividuellen Zugangsprüfung (§ 58 Abs. 3a) und zum Probestudium (§ 58 Abs. 3b) bleibt die Eignungsprüfung nach den bisherigen Regelungen gültig.